FAQ

 

Medizinische Behandlung

Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach ärztlicher Verordnung vergeben. Das betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Die Substitution mit Methadon oder Buprenorphin und die Behandlung von Hepatitis C ist ebenfalls möglich.

Welche Arbeitsbereiche werden angeboten?
In der Übergangseinrichtung ist ein Bereich die Selbstversorgung in der Hauswirtschaft in den Abteilungen Großküche und Hausreinigung/Hauswäsche. Außerdem kann ein Einsatz in der Unterstützung der Haustechnik bei Renovierungsarbeiten, der Pflege von Garten und Außenanlagen sowie Verwaltungsarbeiten im Patientenbüro erfolgen.

Was passiert bei einem Rückfall?
Rückfälle führen zur Entlassung aus der Einrichtung. Bei guter Abstinenzmotivation, Kooperation und Behandlungsbereitschaft kann jedoch im Einzelfall über die Fortsetzung der Behandlung in der Übergangseinrichtung nach einem Rückfall entschieden werden.


Rahmenbedingungen

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt. Außerdem setzen wir die aktive Mitarbeit am Behandlungsprogramm voraus.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiter*innen des Wolfgang-Winckler-Hauses unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weitergegeben.  Die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) finden Anwendung und Sie werden während der Aufnahme umfassend darüber aufgeklärt, wie persönliche Daten verwendet und geschützt werden.

Wie alt sind die Patient*innen im WWH?
Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren, nach oben gibt es keine Grenze. Im Durchschnitt sind die Patient*innen 30-35 Jahre alt.

Können während des Aufenthaltes gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Nein.

Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Unsere Einrichtung ist rauchfrei, das heißt, in den Gebäuden darf nicht geraucht werden. Ein ausgewiesener Raucherbereich ist für die Übergangseinrichtung vorhanden.


Kontakte und Aktivitäten

Wann können Sie Besuch empfangen?
In der Übergangseinrichtung können Sie Besuch auf Antrag von Beginn an einmal die Woche empfangen.

Ab wann sind Ausgänge möglich?
Ausgänge sind nach 2 Monaten Aufenthalt auf Antrag einmal die Woche möglich. Begleitete Ausgänge (z.B. zu Behörden, Ärzten etc.) sind bereits früher möglich. 

Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Einkäufe von Hygieneartikeln, Tabak, Süßigkeiten, Schreibwaren etc. können mit Unterstützung des Personals getätigt werden. Kleidung oder andere notwendige Einkaufsfahrten werden in der Übergangseinrichtung individuell besprochen und begleitet.

Kann ich mir von Angehörigen Sachen bringen lassen?
Ja, nach vorheriger Ankündigung während der Bürozeiten ist das möglich.


Multimedia

Wie und wann kann telefoniert werden?
Es darf vom ersten Tag an telefoniert werden. Handys sind erlaubt.

Können Computer in der Einrichtung genutzt werden?
Ja, es sind Workstations mit Internetanschluss für die Patient*innen der Übergangseinrichtung vorhanden. Außerdem ist das Mitbringen von eigenen Laptops und Tablets erlaubt.

Besteht Gelegenheit, Musik zu hören?
Im Zimmer kann mit Kopfhörer jederzeit Musik gehört werden. Des Weiteren gibt es Gemeinschaftsräume mit entsprechenden Geräten. 


Finanzielles

Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert?
In der Übergangseinrichtung werden Sie von Ihrer zuständigen Bezugssozialarbeiter*in unterstützt, die notwendigen Formulare zur Bewilligung Ihrer Kosten zu stellen. Darüber hinaus wird für Sie ein Patient*innenkonto angelegt, auf welchem Ihr Eigengeld eingezahlt und bei Bedarf ausgezahlt werden kann. 

Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Einmal wöchentlich findet für die Patient*innen der Übergangseinrichtung eine Taschengeldauszahlung statt. Es kann für 20 € pro Woche eingekauft werden.

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